Sehr geehrte, liebe Gemeindeglieder,
im Namen unseres Kirchenvorstandes dürfen wir uns wieder ganz herzlich bei allen bedanken, die ihr Kirchgeld 2020 bezahlt haben. Wir sehen darin ein besonderes Zeichen Ihrer Verbundenheit und Treue zu Ihrer Kirchengemeinde.
Das jährliche Kirchgeld kommt, im Unterschied zur Kirchensteuer,
voll und ganz unserer großen Kirchengemeinde zugute.
Es hilft uns, dass wir bei allem Sparen und Planen bleiben können, was wir sind: eine bunte und lebendige Kirchengemeinde, die ihren Dienst sehr ernst nimmt: Gottesdienste in vertrauten Formen und auf neuen Wegen, Angebote für Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Senioren, vielfältige kirchenmusikalische Angebote, Kindertagesstätte, Weltladenprojekt und Tafel … .
Das alles verdanken wir dem hochmotivierten Engagement unserer zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das alles bedarf aber auch der finanziellen Unterstützung durch die Mitglieder der Kirchengemeinde, durch Sie.
Das Kirchgeld 2021 soll vor allem für das neu entstandene Gemeindezentrum an der Kreuzkirche in Freilassing (v.a. Ausstattung) verwendet werden. Mit dem Gemeindehausneubau und der damit verbundenen anschließenden Kirchenrenovierung wollen wir kräftig in die Zukunft investieren, damit aktives Gemeindeleben auch weiterhin möglich ist, und wir viele Menschen miteinander und mit Gott in Kontakt bringen können. In Mitterfelden haben im letzten Sommer dringend notwendige Renovierungsarbeiten am Gemeindezentrum an der Franz Schubertstraße die Baurücklage ebenfalls stark in Anspruch genommen. Auch hier wird Ihr Kirchgeldbeitrag eine hilfreiche Unterstützung sein.
Wenn Sie Ihr Kirchgeld durch eine individuelle Spende noch aufrunden können, sind wir Ihnen ganz besonders dankbar.
Ihr Kirchenvorstand ist darauf bedacht, mit den anvertrauten Mitteln so sorgsam wie möglich umzugehen.
Das Kirchgeld beträgt mindestens 5,- Euro (und höchstens 120,- Euro).
Wenn Ihre gesamten Jahreseinkünfte weniger als 9.744 € betragen,
müssen Sie kein Kirchgeld bezahlen.
Bitte stufen Sie sich Ihren Einkünften oder Bezügen entsprechend innerhalb dieser Grenzen (Tabelle) selbst ein und überweisen Sie das Kirchgeld nach Erhalt Ihres Kirchgeldbriefes innerhalb des nächsten Monats! Barzahlung im Pfarramt ist zwar grundsätzlich möglich, wegen der aktuellen Infektionsgefahr bitten wir aber wenn irgend möglich um Überweisung. Für höhere Beträge erteilt Ihnen das Pfarramt auf Wunsch gern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung.
Das Kirchgeld 2021 ist eine Kirchensteuer, die jede Kirchengemeinde erhebt (häufig wird sie auch als „Ortskirchensteuer“ bezeichnet). Im Unterschied zu Spenden ist es damit steuerlich in unbegrenzter Höhe absetzbar. Und es kommt ganz allein der jeweiligen Ortsgemeinde zugute.
Danke, dass Sie diese Möglichkeit so engagiert nutzen.
Wir wissen freilich, dass das alljährlich erbetene Kirchgeld neben der Kirchensteuer und den freiwilligen Spenden eine zusätzliche Abgabe bedeutet. Daraus ergeben sich häufig konkrete Anfragen, oft verbunden mit gemischten Gefühlen, die zum Teil auch in Kritik und Ärger münden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll an das Pfarramt. Viele Unklarheiten lassen sich dadurch oft leicht klären.
Mit aufrichtigem Dank für alle Verbundenheit, für Ihre Treue und Mithilfe in unserer Gemeinde und nicht zuletzt für das lebensbegleitende Gebet,
grüßen Sie herzlich im Namen des Kirchenvorstandes
Ewald Seißler, Pfr. ; Jürgen Henrich, Pfr. ; Gerhard Mühlbauer (Vertrauensmann KV); Peter Streichsbier (Kirchenpfleger)