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Kirchenvorstandswahl im Mozartstift, Mitterfelden
6. April um 11:40 - 12:00
Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Gemeindglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert oder aufgenommen sind, oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.
Es erfolgt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.