„Einen Menschen lieben, heißt: ihn so sehen, wie Gott ihn gemeint hat.“
Mit der kirchlichen Trauung bekennen sich Braut und Bräutigam zu einem gemeinsamen Leben nach Gottes Willen. Gottes Hilfe und Segen wird für das Paar erbeten und zugesprochen. So ist die Trauung einerseits ein von der Kirche verantworteter Gottesdienst, zugleich aber auch Anlass zu einem schönen Familienfest, das lange in unvergesslicher Erinnerung bleiben soll.
Die Pfarrer unserer Kirchengemeinde, die über viel Erfahrung in der Gottesdienstgestaltung verfügen, sind zunächst für den Gottesdienst verantwortlich und kümmern sich um die Liturgie (den rechten Ablauf der Trauung. Wenn Sie eigene Vorschläge einbringen wollen, werden sie gerne versuchen, diese in die Vorbereitung der Trauung einzubeziehen.
Ökumenische Trauung
Sehr häufig werden bei uns auch sog. ökumenische Trauungen angefragt.
Ist einer der beiden Partner katholisch, ist ein Traugottesdienst zusammen mit einem Priester oder Diakon möglich. Katholische Christen benötigen dazu allerdings die "Befreiung von der Formpflicht", die Sie vorab selbst in ihrem zuständigen katholischen Pfarramt beantragt müssen.
Trauung von Geschiedenen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Trauung von Paaren möglich, bei denen ein oder beide Partner geschieden sind.
Eine sehr rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarramt ist dringend erforderlich, damit wir Ihnen Ihren Wunschtermin für Ihre Hochzeitsfeier ermöglichen können
Vorbereitung
Bitte klären Sie, bevor Sie Ihre Gaststätte /Festsaal anmieten, ihren Trautermin zunächst mit dem Pfarramt ab. Trotz wohlwollender Bemühungen sind leider nicht immer alle Wunschtermine erfüllbar.
In der Regel finden danach ein Vorgespräch mit dem zuständigen Pfarrer statt. Darin geht es darum, sich kennen zu lernen und über das Wesen einer christlichen Ehe ins Gespräch zu kommen. Außerdem werden erste wichtige Punkte und ein möglicher Ablauf abgesprochen, z.B. über die Mitgestaltung und Mitwirkung durch Angehörige und Freunde. So hat das Brautpaar ausreichend Zeit zur weiteren Vorbereitung und Planung.
Die kirchliche Trauung setzt die standesamtliche Trauung voraus. Zum Traugottesdienst müssen sie daher die standesamtliche Bescheinigung der Eheschließung mitbringen. Wenn Sie im Besitz eines Stammbuches sind, wird Ihnen über das Pfarramt ein Dokument Ihrer kirchlichen Trauung ausgestellt.
Die Ansprache legt in der Regel den von Ihnen gewählten Trauspruch aus. Wenn sie noch kein biblisches Wort gefunden haben, das Sie einander mit auf den gemeinsamen Lebensweg geben wollen, finden sie im Internet Vorschläge z.B. unter www.trauspruch.de.
Musik
In der Regel sorgt der Organist oder die Organistinnen unserer Kirchengemeinde für eine festliche Gestaltung des Gottesdienstes und begleitet die gemeinsam gesungenen Lieder. Musikalische Beiträge des Brautpaars oder von Verwandten oder Freunden können dazu eine schöne Ergänzung liefern.
Manchmal gestalten freilich auch Solisten, Chöre oder Musikgruppen, die von den Eheleuten bestellt werden, die Musik im Traugottesdienst. Deren Programm ist unbedingt mit dem Pfarrer abzustimmen. Schön wäre es freilich, wenn mindestens ein gemeinsam gesungenes Lied aus dem Gesangbuch dazu gehören würde.
Schmuck
Unsere beiden Kirchen in Freilassing und Mitterfelden bieten einen sehr schönen, würdevollen Rahmen für einen stimmungsvollen Traugottesdienst. Zahllose Christinnen und Christen haben hier schon gebetet und gesungen, waren betrübt oder dankbar. Das spürt man an der Atmosphäre unserer Kirchen. Für besonderen Blumenschmuck sind die Brautleute verantwortlich. Eine Absprache mit Mesner oder Mesnerin sollte daher bei Zeiten erfolgen. Sie stehen Ihnen gerne aufgrund ihrer Erfahrung mit kompetentem Rat zur Seite.
Kosten
Für Trauungen fallen Gebühren zwischen 50 und 140 Euro an. (Kirchenvorstandsbeschluss vom 21.10.2019)
Kirchenvorstandsbeschluss Kasualien-Gebühren