Kirchenvorstandswahl im Vivaldo-Haus St. Rupert, Surheim

Vivaldo Haus St. Rupert Surheim Freilassinger Str. 26, Saaldorf-Surheim

Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Gemeindglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert oder aufgenommen sind, oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Es erfolgt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.

Kirchenvorstandswahl in der Kreuzkirche, Freilassing

Kreuzkirche Freilassing Schulstraße 1, Freilassing

Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Gemeindglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert oder aufgenommen sind, oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Es erfolgt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.

Kirchenvorstandswahl im Gemeindezentrum Mitterfelden

Gemeindezentrum Mitterfelden Franz-Schubert Str.1., Ainring-Mtterfelden

Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Gemeindglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert oder aufgenommen sind, oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Es erfolgt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.

Kirchenvorstandswahl in der Kapelle St. Elisabeth, Teisendorf

Kapelle St. Elisabeth Teisendorf Lindenallee 6, Teisendorf

Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Gemeindglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert oder aufgenommen sind, oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Es erfolgt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.

Kirchenvorstandswahl im AWO Seniorenheim, Freilassing

Neues Seniorenzentrum AWO Münchner Staße 49, Freilassing

Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Gemeindglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert oder aufgenommen sind, oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Es erfolgt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.

Kirchenvorstandswahl im Mozartstift, Mitterfelden

Mozartstift Mitterfelden Salzstrasse 1, Ainring / Mitterfelden

Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Gemeindglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert oder aufgenommen sind, oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Es erfolgt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.